Empfehlungen für Steuerberater und Steuerberatungen
Ein Steuerberater ist ein Freiberufler, der beraterisch im Gebiet des Steuerrechts und der Betriebswirtschaft tätig ist. Es gibt bestimmte Voraussetzungen, die die Ausübung des Berufs regeln. Da der Beruf des Steuerberaters freiberuflich ausgeübt wird, gilt für Ihn nicht die Gewerbeordnung. Der Tätigkeitsbereich und auch die Voraussetzungen zur Zulassung sind im Steuerberatungsgesetz und der dazu gehörenden Durchführungsverordnung beschrieben. Die Steuerberaterkammern stellen in Deutschland die Vertretung des Berufsstandes der Steuerberater dar. Der Dachverband dieser Kammern ist die Bundessteuerberaterkammer.
Steuerberater üben Ihre Tätigkeit freiberuflich oder als Angestellte aus. Ihre Aufgaben liegen in der betriebswirtschaftlichen Beratung, der Hilfestellung in Steuerangelegenheiten und der Vertretung in Prozessen vor dem Finanzgericht, auch mit in der großen Stadt München mit Ihren Steuerberatern in der Altstadt und Lehel. Im Einzelnen nehmen Steuerberater vor allem Aufgaben wie vorausschauende Beratung für die Steuergestaltung, Steuererklärung, Buchführung, Jahresabschlüsse, Prüfung von Steuerbescheiden und Vertretung Ihrer Mandante gegenüber Finanzamt und Finanzgerichtsbarkeit wahr. Nichat ausführen darf ein Steuerberater die Rechtsberatung in anderen Rechtsbereichen sowie die Prüfung von Jahresabschlüssen und Konzernabschlüssen. Die Berechnung des Honorars eines Steuerberaters erfolgt nach der Steuerberater-Gebührenverordnung. Ein Steuerberaterkann sich in seiner Tätigkeit auch von Angestellten unterstützen lassen, jedoch müssen diese weisungsgebunden sein und unter der fachlichen Aufsicht des Steuerberaters stehen.
Um den Beruf des Steuerberaters ausüben zu können, muss man entweder die Steurberaterprüfung ablegen oder von dieser befreit worden sein. Anschließend wird man auf Antrag von der Steuerberaterkammer als Steuerberater auch in Münchener Altstadt und Lehel bestellt. Neben der bestandenen Prüfung spielen für die Zulassung auch geordnete persönliche Verhältnisse eine Rolle. Die betreffende Person muss in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben und darf keine Vorstrafen haben. Außerdem muss eine Deckungszusage einer Berufshaftpflichtversicherung vorliegen. Soll der Beruf im Rahmen eines Angetelltenverhältnisses ausgeübt werden, muss der Arbeitgeber für die Berufshaftpflichtversicherung sorgen. Die Bestellung wird durch die Aushändigung einer Urkunde abgeschlossen.